Aufgaben und Ziele des Faches
Das Fach RECHT (Rechtskunde) ist Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes und kann an unserer Schule als Grundkurs bis zum Abitur belegt werden. Es fördert ein reflektiertes Rechtsbewusstsein, das im Rahmen der Rechtsordnung Solidarität und Kooperation anstrebt, zur Akzeptanz von Regeln beiträgt, sich Konflikten stellt und sie mit rechtlichen Mitteln austrägt, für Innovationen offen ist und sie auch selbst initiiert. Es leitet zur Reflexion über rechtliche Gegebenheiten und über die Wandelbarkeit des Rechts in einem den Menschenrechten verpflichteten und verfassungsgebundenen Rahmen an.
Die Beschäftigung mit Normen, rechtlichen Zusammenhängen und Problemen im Unterrichtsfach Recht erfordert die Kenntnis von Prinzipien und Arbeitsverfahren, die allgemein in den Rechtswissenschaften gelten. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft erwerben, Gerechtigkeit verwirklichen zu helfen und das Recht zur Lösung von Interessengegensätzen einzusetzen.